Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb heißt UWG, ist eine historisch gewachsene Rechtsnorm, die Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb schützen soll. Dem Interesse der Allgemeinheit an unverfälschtem Wettbewerb soll Rechnung getragen werden. Unlauter und widerrechtlich ist „jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern und zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst“. Zu den Tatbeständen eines unlauteren Wettbewerbs gehören beispielsweise besonders aggressive Verkaufsmethoden, Herabsetzung oder Irreführung. Dabei postuliert das Gesetz Belästigungshandlungen, die gegenüber Marktteilnehmern unzumutbar sind. Es gibt eine Reihe von normierten Verhaltensweisen, die nach Maßgabe des Gesetzes stets als wettbewerbswidrig eingestuft werden. Tatbestände einer Wettbewerbsverletzung lassen sich grob danach gruppieren, ob die Wettbewerbshandlungen gegenüber den Mitbewerbern oder Verbrauchern vorgenommen werden oder gegen Marktverhaltensregeln verstoßen.
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