Die Sicherung vorhandener und Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe (Förderung der Gewerbe- und Grundsteuer) sind häufig mit Flächenneuausweisungen verbunden. Ebenso wie die Erhöhung der Einwohnerzahl. Da Kommunen im kommunalen Finanzausgleich mit einwohnerzahlspezifischen Zahlungen bedacht werden (ebenso wie Zuweisungen aus den Einkommensteuereinnahmen) besteht für sie ein starker Anreiz, die Einwohnerzahlen zu erhöhen. Um Abwanderung zu vermeiden haben daher Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen auf kommunaler Ebene einen hohen Stellenwert. Die kommunale Wirtschaftsförderung wird daher immer um Erhalt und Neuansiedlung von Arbeitsplätzen bemüht sein. Auch wenn Kommunen keine lokalen Steuervergünstigungen gewähren dürfen, können sie durch Hilfestellung bei Genehmigungsverfahren, eine schnelle Flächenentwicklung u.a. zu einem guten Investitionsklima beitragen. Kommunen haben keinen Einfluss auf regionale oder überregionale Rahmenbedingungen. Bei dem Streben nach möglichst vielen und einkommensstarken Einwohnern und gewerbesteuerstarken Betrieben stehen Kommunen daher in direkter Konkurrenz zu Nachbargemeinden (-kreisen).
SB Lesebogen 130 – Wirtschaftsförderung und Informationsadern